Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Unsere Leseempfehlung:

Länger zuhause leben
Ein Wegweise für das Wohnen im Alter

herausgegeben vom:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018)

(Unter Kapitel VII. "Finanzierung" (Seite 79 - 81) finden Sie Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten. Den zugehörigen Text finden Sie unten in Auszügen wieder.)

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Text-Ausschnitt (aus der oben genannten Leseempfehlung):

VII. Finanzierung

Welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Finanzierung der Wohnsituation im Alter haben wir für Sie zusammengestellt.

7.1 Wo kann ich finanzielle Förderung für den altersgerechten Umbau meiner Wohnung erhalten?
Bevor Sie Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Auftrag geben, sollten Sie prüfen, wo Sie möglicherweise Finanzmittel beantragen können. Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Wohnungsanpassung vergibt beispielsweise die KfW-Förderbank.

Tipp: Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW finden Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Über weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Bauen und Wohnen informieren folgende Internetportale: www.baufoerderer.de, www.foerderdatenbank.de.

Falls Sie in einer Mietwohnung bauliche Veränderungen vornehmen möchten, müssen Sie vorher dazu Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter ansprechen und eine Zusage einholen!

Wenn Sie laut Mietvertrag verpflichtet sind, beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen, sollten Sie schriftlich vereinbaren, dass auf einen Rückbau verzichtet wird.

7.2 Welche Kosten für Umbau oder Pflegehilfsmittel übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse?
In manchen Situationen übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen die Kosten für den altersgerechten Umbau oder bestimmte Pflegehilfsmittel:
  • Die Kosten für beispielsweise einen Badewannenlift, ein Pflegebett oder Hygieneartikel übernimmt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
  • Wenn Sie nach dem Pflegeversicherungsgesetz als pflegebedürftig eingestuft sind, können unter bestimmten Voraussetzungen technische Hilfsmittel wie Gehhilfen, ein Pflegebett oder ein Hausnotruf, aber auch bauliche Maßnahmen von der Pflegekasse finanziert werden. Zuschüsse sind ebenso für die Anpassung von Mobiliar und sogar für den Umzug in eine geeignete Wohnung möglich.
    Tipp: Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen listet alle Produkte auf, deren Kostenübernahme durch die Versicherungen möglich ist. Zu finden im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de.
  • Bis zu 4.000 Euro kann die Pflegekasse als Zuschuss für Wohnungsanpassungsmaßnahmen gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der Pflegebedürftigen richtet. Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Am besten setzen Sie sich frühzeitig mit der Pflegekasse in Verbindung, um auszuloten, ob eine solche Fördermöglichkeit in Ihrem Fall besteht.

Wenn Sie sozialhilfeberechtigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt finanzielle Hilfen für Anpassungsmaßnahmen bekommen. Diese Leistungen bekommen Sie je doch nur, wenn keine anderen Kostenträger infrage kommen.

Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit unter Telefon 030/340 60 66 02 oder im Internet unter www.bmg.bund.de.

Hilfsmittelverzeichnis:

Seniorenwegweiser Görlitz

Weitere Leseempfehlung:

Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform
Ein Wegweiser für ältere Menschen

herausgegeben vom:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2010)

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